KARTENNUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE GÄSTEKARTE PFALZCARD


Herzlich willkommen, liebe Gäste in der Pfalz,
die Pfalzcard bietet Ihnen eine Vielzahl an Leistungen und Vorteilen, um Ihren Aufenthalt in der Pfalz zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form dieser Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sowie unsere Hinweise zum Datenschutz vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.

DATENSCHUTZHINWEISE UND –ERKLÄRUNG

1.    Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erfassung und Speicherung der Daten im System der Pfalzcard ist ausschließlich die Pfalzcard GmbH – nach-folgend „PCG“  abgekürzt - als Betreiberin des Gästekartensystems der Pfalzcard. Ihre im Rahmen der gesetzlichen Gästeanmeldung sowie der Ausgabe der Karte(n) erhobenen Daten werden im System der Pfalzcard elektronisch gespeichert und für allgemeine Marketing-, Statistik- und Abrechnungszwecke genutzt.
2.    Ihre Daten werden ggf. aufgrund der Bestimmungen des Meldegesetzes an die örtlichen Meldebehörden weitergegeben und dort auch zu Kontrollzwecken bezüglich der ordnungsgemäßen Meldung verwendet und verarbeitet. Auf der/den Ihnen ausgehändigte/n Pfalzcard(s) werden Vor- und Nachname, das Anreise- und Abreisedatum, die Daten Ihres Gastgebers sowie die zur Nutzung der Leistungen relevanten Informationen (Freigabe des Leistungspakets etc.) elektronisch gespeichert.
3.    Die gespeicherten Daten werden während Ihres Aufenthalts zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch aus Ihrer Karte ausgelesen und genutzt, jedoch nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie der PCG erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
4.    Die Speicherung der Daten auf der Karte im Rahmen Ihrer Einverständniserklärung erfolgt in verschlüsselter Form und nur bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums der Karte. Mit der Rücknahme der Karte werden die Daten von dieser gelöscht.
5.    Sie haben das Recht, von der PCG jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, nach Ablauf der Gültigkeit deren Löschung sowie auch eine Bestätigung der Löschung zu verlangen. Ein Anspruch auf sofortige Löschung der Daten können Sie während des Gültigkeitszeitraums der Karte bei vorzeitiger Rückgabe geltend machen.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1.    Grundsatz, Beteiligte
1.1.    Herausgeber der Pfalzcard und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die PCG.
1.2.    Leistungspartner im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Unternehmen, Selbstständigen und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leis-tungen benannt sind.
1.3.    Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch – insoweit in Ergänzung zu den ggf. durch die Kartenbesitzer zu treffenden Vereinbarungen – das Vertragsverhältnis mit dem Leistungspartner.
1.4.    Mit „Gastgeber“ ist nachfolgend der jeweilige Betrieb bezeichnet, der am Angebot Pfalzcard teilnimmt und seinen Gästen die Karten aushändigt. Der die Leistungen der Karte in Anspruch nehmende Gast ist als „Kartenbesitzer“ bezeichnet.
1.5.    Nutzungsberechtigt sind alle Gäste der teilnehmenden Gastgeber mit Ausnahme von Tagungs- und Geschäftsreisenden, sowie Gruppen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten (z.B. Freizeiten, Vereinsreisen etc.) bei den Gastgebern übernachten. Grundsätzlich ausgenommen sind auch Gruppenreisen, Busreisen oder andere organisierte Reisen kommerzieller Anbieter. Bei privat organisierten Reisen erhalten Gruppen bis maximal 10 Personen die Gästekarte.
1.6.    Den Gastgeber und die PCG selbst trifft gegenüber dem Kartenbesitzer bezüglich  der  Leistungen  keine  Leistungspflicht  weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht.
1.7.    Soweit sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651b, 651w BGB nichts anderes ergibt, haben die Gastgeber, die Leistungspartner und die PCG nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters,  Reisevermittlers oder Anbieters verbundener Reiseleistungen.

2.    Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter
2.1.    Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PCG und dem Kartenbesitzer im Rahmen des Kartenutzungsvertrags und zwischen Kartenbesitzer und Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnis-ses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.
2.2.    Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestim-mungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder Leistungs- bzw. Beförderungsbedingungen des Leistungspartners sowie die auf das Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
2.3.    Die Gastgeber und sonstige Ausgabestellen der Karte sind von der PCG nicht bevollmächtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte  zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom je-weils geltenden Leistungsverzeichnis abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungspartner, aus-genommen soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder Zusiche-rung auf deren eigene Leistung bezieht.
2.4.    Die Pfalzcard ist für die nutzungsberechtigten Gäste der teilnehmenden Gastgeber unentgeltlich.

3.    Abschluss des Kartennutzungsvertrags, Kartenausgabe und Geltungs-dauer der Karte
3.1.    Die Pfalzcard ist ein freiwilliges privatwirtschaftliches Angebot. Ein Rechtsanspruch auf Aushändigung der Karte durch den Gastgeber oder die PCG besteht nicht. Mit dem Angebot zur Aushändigung der Karte bietet die PCG, vertreten durch den Gastgeber bzw. die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten den Abschluss eines Kartennutzungsvertrages auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.
3.2.    Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Gast bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zustande.
3.3.    Die Leistungen der Karte können nur während des ordnungsgemäß angemeldeten Aufenthalts des Kartenbesitzers bei einem teilnehmenden Gastgeber im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen  werden.
3.4.    Der Gültigkeitszeitraum bestimmt sich nach der Aufenthaltsdauer im Übernachtungsbetrieb. Die Karte kann am An- und Abreisetag sowie an jedem Tag dazwischen genutzt werden. Für nicht in Anspruch genommene Nutzungstage besteht kein Anspruch des Gastes auf Nachholung.
3.5.    Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.

4.    Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung
4.1.    Art und Umfang der Leistungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließ-lich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben  wird. Eine garantiert aktuelle Übersicht bietet die Homepage www.pfalzcard.de. Die Leistungen können pro Tag und Karte/Gast einmal in Anspruch genommen werden, falls nicht anders angegeben.
4.2.    Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung regulärer Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allg. Vorausset-zungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.
4.3.    Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterung, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche  Gründe.
4.4.    Die PCG als Herausgeber und die Leistungspartner können Kartenbesitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen, Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung) oder wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartenbesitzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartenbesitzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich  in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt  ist.
4.5.    Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 4.3  oder  eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 4.4 bestehen keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers.

5.    Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung
5.1.    Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung vorzulegen. Hat der Kartenbe-sitzer den regulär ausgeschriebenen Leistungspreis beim Leistungspartner entrichtet und legt die Karte erst nach Zahlung und/oder Inanspruchnahme der Leistung vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.2.    Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen Altersnachweis verlangen.
5.3.    Der Leistungspartner ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der erfolgten Zustimmung des Kartennutzers zur Erfassung seiner Namensdaten und der seiner Begleitpersonen berechtigt, die Übereinstimmung zwischen den elektronisch gespeicherten Namensangaben auf der Karte und der Identität der die Karte vorlegenden Person zu überprüfen. Stimmen die entsprechenden Daten nicht überein, so ist der Leistungspartner berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu verweigern und die Karte bis zur Klärung der Unstimmigkeiten einzubehalten. Auf die Regelung zum endgültigen Einbehalt im Missbrauchsfalle in Ziff. 4.4 dieser Nutzungsbedingungen wird hing-wiesen. Ansprüche des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit einer Leistungsverweigerung oder einem Einbehalt der Karte bestehen nur dann, wenn auftretende Unstimmigkeiten vom Gastgeber, dem Leistungspartner selbst oder der PCG im Rahmen eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
5.4.    Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich dem Gastgeber bzw. der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
5.5.    Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.

6.    Änderungsvorbehalte bzgl. Leistungen und Bedingungen
6.1.    Der PCG und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch die PCG.
6.2.    Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartenbesitzer maßgeblich ist, ausgeschlossen.

7.    Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung der PCG aus dem Kartennutzungsvertrag und der Gastgeber und sonstigen Ausgabestellen hinsichtlich der Herausgabe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Ansprüche aus der Verletzung von Körper und Leben des Kartenbesitzers.
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Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
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